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MHG Heating Ltd, Tadworth, Großbritannien
Aktuelle Informationen rund ums Thema Heiztechnik
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferbedingungen
I. Allgemeines
- Diese Bedingungen gelten, soweit nicht die Vertragspartner Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Alle Angebote sind freibleibend.
- Technische Unterlagen sowie Angaben über Gewichte, Leistungen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
- Diese Bedingungen sind vom Besteller auch ohne schriftl. Bestätigung angenommen, wenn er die Lieferungen und Leistungen der MHG Heiztechnik GmbH (MHG) entgegennimmt oder selbst Leistungen erbringt.
III. Lieferumfang
- Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung/Rechnung der MHG maßgebend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Werden handelsübliche Klauseln über die Art der Lieferung vereinbart, so gelten für die Auslegung die Incoterms der Internationalen Handelskammer Paris in der am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
- Fallen im Lande des Bestellers oder im Aufstellungsland im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern oder sonstige Abgaben an, so sind diese vom Besteller zu tragen.
IV. Preise
- Im Inland gelten die Preise ab einem Bestellwert von EUR 50,00 (netto) frei Haus zzgl. etwaiger MWSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe. Bei einem Bestellwert unter EUR 50,00 (netto) trägt der Besteller die Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand.
- Im Ausland gelten die Preise mangels abweichender Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht und Einbau zzgl. etwaiger MWSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe.
- Die Preise sind errechnet auf der Kostengrundlage des Angebots. Im Falle von Veränderungen der Materialpreise, Löhne, Frachten oder sonstiger Kostenfaktoren bleibt eine Preisberichtigung vorbehalten.
V. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Bankverbindung der MHG zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei belegloser Zahlung (Überweisung) innerhalb von 10 Tagen gewährt MHG 2% Skonto. Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren erhalten 3% Skonto. Kein Skonto bei Zahlung in bar oder per Scheck.
- Von MHG nicht anerkannte Gegenansprüche berechtigen weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung.
- Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden - unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche - Jahreszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Liefervertrag entstanden sind, Eigentum der MHG. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.
- Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes sowie seine Verbindung mit fremden Sachen durch den Besteller oder Dritte erfolgt für MHG. An neu entstehenden Sachen steht MHG das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.
- Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf des Liefergegenstandes schon jetzt an MHG zur Sicherung deren Ansprüche und bis zu dieser Höhe ab.
- Der Besteller ist zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Die Einziehung durch MHG bleibt vorbehalten.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MHG zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen hat der Besteller MHG unverzüglich zu benachrichtigen.
VII. Lieferzeit
- Der Liefertermin verschiebt sich - auch innerhalb eines Lieferverzugs - angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens der MHG liegen, z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung durch Unterlieferanten oder anderer von MHG nicht verschuldeter Verzögerungen, sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken. Eintritt und voraussichtliche Dauer derartiger Ereignisse wird MHG dem Besteller in wichtigen Fällen anzeigen.
- Der Liefertermin verschiebt sich ebenfalls angemessen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen im Rückstand ist oder wenn die technischen und kaufmännischen Fragen nicht innerhalb einer angemessenen Frist geklärt sind.
VIII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung das Lieferwerk verlassen hat. Verzögert sich die Absendung ohne Verschulden der MHG, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
IX. Erfüllung
- Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Gefahr gem. Art. VIII auf den Besteller übergeht.
- Teillieferungen sind zulässig
X. Gewährleistung
- MHG leistet Gewähr für Einhaltung ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften sowie für mangelfreie Konstruktion und Herstellung sowie für fehlerfreies Material in der Weise, dass sie Teile, die infolge solcher Mängel unbrauchbar wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, auf eigene Kosten und Gefahr neu liefert. Mehrkosten für Luftfracht- oder Express-Sendungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
- Für ersetzte Teile leistet MHG im gleichen Umfang Gewähr wie für den urÂsprünglichen Liefergegenstand. Ersetzte Teile werden Eigentum der MHG.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Sie endet nach 24 Monaten. In jedem Fall endet sie spätestens 27 Monate nach Versanddatum.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, ferner nicht auf Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder Fundamente, chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse. Das gleiche gilt für sonstige nach dem Gefahrenübergang liegende Umstände, die ohne Verschulden der MHG entstanden sind.
- Der Besteller kann MHG nur dann zur Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Personal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks erfolgt ist,
- der Besteller die Vorschriften der MHG über die Behandlung und Wartung des Liefergegenstandes beachtet hat und insbesondere etwa vorgeschriebene Überprüfungen ordnungsgemäß durchführen ließ,
- keine Ersatzteile fremder Herkunft eingebaut wurden.
- Im übrigen gilt Artikel XI.
XI. Umfang der Ansprüche des Bestellers
- MHG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe und ihrer leitenden Angestellten. Bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten haftet MHG außerdem bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen.
- MHG haftet ferner in vollem Umfang gemäß den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Unabhängig davon haftet MHG immer dann und in dem Umfang, in welchem die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung von MHG Ersatz leistet.
- Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Soweit MHG gem. Satz 1 und 2 für grobe Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung dem Umfang nach auf Schäden beschränkt, die unmittelbar am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
- Weitere als die in diesen Bedingungen aufgeführten oder im Vertragstext geregelten Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für weitergehende vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche.
XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen MHG und dem Besteller ergebenden Streitigkeiten ist das für MHG zuständige Amts-/Landgericht. MHG bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Besteller auch vor den für seinen Sitz zuständigen Gerichten geltend zu machen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts deutsches Recht.
- Ist ein Teil des Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Teiles davon unberührt, soweit die Unwirksamkeit die wesentlichen Grundzüge des Vertrages nicht beeinträchtigt.
Wir speichern personenbezogene Daten gem. BDSG.
Stand 11/2009
Liefer- und Gewährleistungsbedingungen
Gewährleistungsbedingungen:
Wir leisten gegenüber unseren Geschäftspartnern folgende Gewährleistungen
| Gerätetyp | Brenn- wertgeräte | Units | Wärme- pumpen | Sonnen- kollektoren | Brenner |
| Gewähr- leistungszeit | 24 Monate | 24 Monate | 24 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
| Erweiterte Gewähr- leistung | 60 Monate auf Spiranox Wärme- tauscher | 60 Monate auf Speicher und Guss- heizkessel- körper | |||
| Bedingung | Jährliche Wartung | Jährliche Wartung | Jährliche Wartung | Jährliche Wartung | |
| Korrosions- schutz- inhibitor INIBAL plus | Einhaltung unserer Wartungs- und Pflege- hinweise | Einhaltung unserer Wartungs- und Pflege- hinweise | Einhaltung unserer Wartungs- und Pflege- hinweise | ||
| Einhaltung unserer Wartungs- und Pflege- hinweise | |||||
| Leistung | Kostenloser Ersatz defekter Teile | Kostenloser Ersatz defekter Teile | Kostenloser Ersatz defekter Teile | Kostenloser Ersatz defekter Teile | Kostenloser Ersatz defekter Teile |
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach erfolgter Lieferung.
Der Besteller kann MHG nur dann zur Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Personal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks erfolgt ist, der Besteller die Vorschriften der MHG über die Behandlung und Wartung des Liefergegenstandes beachtet hat, die vorgeschriebenen Überprüfungen ordnungsgemäß durchführen ließ und keine Ersatzteile fremder Herkunft eingebaut wurden.
Für ersetzte Teile leistet MHG im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ersetzte Teile werden Eigentum der MHG.
Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen sind Verschleißteile wie z. B. Zündelektroden, Dichtungen etc.
Bearbeitungsgebühren, Verpackungs- und Versandkosten:
Bei einem Bestellwert unter EUR 50,00 (netto) fallen EUR 8,00 Bearbeitungsgebühr an und der Besteller trägt die Kosten für Verpackung und Versand.
Ab einem Bestellwert von EUR 50,00 (netto) fallen keine Bearbeitungsgebühren an und es wird frei Haus geliefert.
Lieferzeit:
Ab Lager nach geklärter Bestellung.
Zahlungsbedingungen:
10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto, Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren 3% Skonto
Kein Skonto bei Zahlung in bar oder per Scheck
Umtauschbedingungen:
Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Allgemeine Planungshinweise
Aufstellung
Die Heizkessel und die Abgas/Wasser-Wärmetauscher dürfen in Räumen, in denen mit Luftverunreinigungen durch Halogenkohlenwasserstoffe zu rechnen ist, wie Friseurbetrieben, Druckereien, chemischen Reinigungen, Labors usw. nur aufgestellt werden, wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, die für die Heranführung unbelasteter Verbrennungsluft sorgen.
Heizkessel und Abgas-/ Wasser-Wärmetauscher dürfen nicht in Räumen mit starkem Staubanfall oder hoher Luftfeuchtigkeit (z. B. Waschküchen) aufgestellt werden.
Die Brenner sind geeignet zum Einsatz an handelsüblichen Kesseln zum Beheizen von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Ein Betrieb im Freien oder in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit ist nicht zulässig. Für den Einsatz an spez. Feuerungsanlagen, wie z. B. Backöfen, Dunkelstrahlern, Trocknungskammer, Glühöfen, Brennwertkesseln usw. ist vorher Rücksprache mit MHG Heiztechnik GmbH erforderlich.
Der Heizraum muss frostsicher und gut belüftet sein. Die entsprechenden Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) hinsichtlich Verlegung der Ölleitungen und Antiheberwirkung sind zu beachten. Die Öllagerung einschl. Verlegung der Ölleitungen muss so erfolgen, dass die Öltemperatur vor dem Brenner mindestens +5°C beträgt. Es dürfen nur Heizölzusätze (Additive) eingesetzt werden, die aschefrei verbrennen.
Bauseits sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die trinkwasserseitige Verstopfungen der Heizungsanlage z.B. durch Verkalkung, Verschmutzung oder Korrosion verhindern.
Die lt. Norm gültigen Mindestwandabstände sind einzuhalten. Die Gas-Brennwertgeräte sind für eine Dachaufstellung besonders geeignet. Sie brauchen keinen hohen Schornstein, da sie mit Überdruck in der Brennkammer betrieben werden.
Werden diese Hinweise nicht beachtet, entfällt für auftretende Geräteschäden, die auf einer dieser Ursachen beruhen, die Gewährleistung.
In Zweifelsfällen bitten wir, mit uns Rücksprache zu halten.
SERVICE-TELEFON
Das MHG Heiztechnik Callcenter steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Hotline
01803 - 00 12 24 (9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz - max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen)
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