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Energieeinsparverordnung

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Die seit Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt neue energetische Anforderungen an Gebäude.

Für Neubauten gilt künftig der Energieverbrauch eines Niedrigenergiehauses als energetischer Mindeststandard. Als Nachweisgröße löst der Jahres-Primärenergiebedarf den Jahres-Heizwärmebedarf ab, den bislang die Wärmeschutzverordnung vorgab. Für den Gebäudebestand sieht die EnEV Nachrüstpflichten vor, da hier die höchsten CO2-Minderungs- und Energieeinsparpotenziale liegen.

Anforderungen an den Neubau:

Der zulässige Primärenergiebedarf eines Gebäudes wird in Abhängigkeit vom Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche und des beheizten Gebäudevolumens (A/Ve-Verhältnis) begrenzt. Zusätzlich wird ein gewisser „Mindestwärmedämmstandard“ sichergestellt.

Ein neues Nachweisverfahren, die „Energiebilanz“, wurde eingeführt.

Für neue und wesentlich geänderte Gebäude wird ein Energieausweis eingeführt.

Durch die Modernisierung des vorhandenen Gebäude- und Anlagenbestandes lassen sich umfangreiche Energieeinsparpotenziale erzielen.

Anforderungen an den Gebäude- und Anlagenbestand

Ein maßgebliches Energieeinsparpotenzial liegt in der Modernisierung des vorhandenen Gebäude- und Anlagenbestandes. Daher beinhaltet die EnEV auch so genannte Nachrüstvorschriften. Unter anderem müssen Heizkessel, die bis zum 01.10.1978 in Betrieb genommen und nach dem 1. November 1996 mit einem neuen Brenner teilmodernisiert wurden, bis zum 31.12. 2008 ausgetauscht werden. Von der Nachrüstpflicht ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Wird das Haus aber verkauft, muss der Kessel binnen zwei Jahren ausgetauscht werden.

Weitere Informationen:
www.thema-enev.de
www.bmu.de/energieeffizienz
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/energieeinsparung.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung

 

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