Alle Informationen auf einen Blick

Von A wie Abgasverlust bis Z wie Zentrales Heizsystem: Unser Lexikon erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe

Aktuelle Informationen rund ums Thema Heiztechnik

Energieausweis

Seite drucken

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.

Für Neubauten ist der Energieausweis schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.

Verbrauchs- oder bedarfsorientiert?

Mit dem Energieausweis bekommen Mieter und Käufer die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit zu vergleichen. (Quelle: dena/BMVBS).

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch und den im Verbrauchszeitraum herrschenden Witterungsverhältnissen. Die Ausstellung von „Verbrauchsausweisen“ kostet ca. 25 bis 50 Euro.

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten eines Gebäudes anwendbar sein. Im bedarfsorientierten Energieausweis werden sämtliche Energieverbräuche eines Gebäudes mit Hilfe eines festgelegten Verfahrens bewertet, wobei die Heizungsanlage und das Gebäude selbst gleichermaßen berücksichtigt werden. Untersucht werden die Effizienz des Heizkessels, der Warmwasserbereitung und der Wärmedämmung der Rohrleitungen und Armaturen ebenso wie die energetische Qualität von Wänden, Fenstern und Dach. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert detaillierte Informationen und macht konkrete Vorschläge für eine energetische Modernisierung. Entsprechend teurer sind die Bedarfsausweise: Sie kosten nach Angaben der dena (Deutsche Energie-Agentur) durchschnittlich 150 bis 250 Euro.

Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen ab dem 1. Oktober 2008 bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. 

Das Herzstück des Energieausweises ist die Farbskala: Beim Bedarfsausweis gibt der obere Pfeil Auskunft über den Endenergiebedarf, der untere über den Primärenergiebedarf oder die "Gesamtenergieeffizienz" des Gebäudes (Quelle: dena/BMVBS).

Ausgestellt werden dürfen Energieausweise von Architekten, Planungsingenieuren, Energieberatern und Fachhandwerkern aus den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen mit entsprechender Qualifikation.

Weitere Informationen:
www.dena-energieausweis.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
http://www.bmvbs.de/Bauwesen/-,1533/Klimaschutz-und-Energiesparen.htm

SERVICE-TELEFON

Das MHG Heiztechnik Callcenter steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Hotline
01803 - 00 12 24 (9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz - max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen)

Hier finden Sie die Adressen unserer MHG Service Center

Hier finden Sie unsere Partner-Heizungsbau-Fachbetriebe.

Hier finden Sie unsere Vertriebspartner im Ausland

MHG Heiztechnik im Top50-Solar-Ranking - Ranking der führenden Websites im Bereich Erneuerbarer Energien.